Grit Rubel – Steuerberatung in Berlin

Ihr Unternehmens­erfolg im Mittelpunkt

Mit Beratung, Weitblick und kreativen Lösungen für Ihren Erfolg.

Dipl.-Kffr. Grit Rubel – Steuerberaterin im historischen Goerzwerk

Mit langjähriger beruflicher Erfahrung und Kenntnis der wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Entwicklungen Berlins unterstütze ich Sie gern in allen steuerlichen Angelegenheiten und auf dem Weg in die digitale Abwicklung Ihrer kaufmännischen Prozesse.

Meine Schwerpunkte im steuerlichen Beratungsfeld:

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Alles rund um die kleine Kapitalgesellschaft von A wie Ausschüttung bis Z wie Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

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Freiberufler/Selbständige aus Film, Fernsehen, u.a. Kreativ-Bereichen sowie dem IT-Bereich

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Privatpersonen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Grit-Rubel-Portrait

Kapitalgesellschaften

Ich begleite Sie bei allen steuerlichen Fragen und notwendigen Formalien sowie kaufmännischen Verpflichtungen. Darüber hinaus unterstütze ich Sie auch gern bei der Einrichtung interner digitaler Prozesse mit einer möglichst reibungslosen Anbindung an die Steuerberatungskanzlei.

Film & Fernsehen

Sie haben eine Firma in diesem Bereich oder sind gewerblich, selbständig oder freiberuflich kreativ tätig, dann kann ich Sie aufgrund meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit und steuerlichen Beratung in der Unterhaltungsbranche kompetent betreuen.

Privatpersonen | Personen mit vermietetem Wohneigentum

Mit Ihrer privaten Steuererklärung sind Sie bei mir richtig. Sollten Sie darüber hinaus noch eine Immobilie oder Eigentumswohnungen besitzen, die Sie vermieten, berate ich Sie gern rund um dieses Thema.

Digital und papierlos

Die Zusammenarbeit basiert auf weitgehend digitalen Prozessen. Die Mandantenunterlagen gelangen nicht mehr in Papierform in die Kanzlei, sondern über Cloudlösungen der DATEV in digitaler Form. Auch die Kommunikation mit Behörden und dem Finanzamt erfolgt zukünftig nur noch elektronisch. Der elektronische Einspruch hat sich bereits etabliert. Weitere Bereiche sind bereits in der Umsetzung wie z.B. der digitale Bescheid und das Steuerberaterpostfach.

unternehmen-online datev
DATEV_Mitglied

Sonderthema
Grundsteuerreform 2022

Abgabe der Feststellungserklärungen vom 01.07.2022 bis 31.01.2023
Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Die Erklärungspflicht trifft neben den Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte. Die Aufforderung zur Abgabe soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Viele Bundesländer benachrichtigen die Erklärungspflichtigen zusätzlich schriftlich.

Sie können sich gern per E-Mail mit mir in Verbindung setzen, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung benötigen. Diese kann je nach Wunsch in der Intensität variieren, d.h. vom Rund-um-Sorglos-Paket bis zur Durchsicht der eigenerstellten Erklärung.

Unsere Bürogemeinschaft hat sich für die Software-Lösung Grundsteuer Digital entschieden: grundsteuer-digital.de

Mandanten-Monatsinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren,
bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:

Dezember 2022

Einkommensteuer

  • Doppelte Haushaltsführung – Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit Auslandsbezug
  • Kein einkünftebezogener Veranlassungszusammenhang bei Grundschuldbestellungen
  • Steuerfolgen bei der Vergabe von unverzinslichen Darlehen
  • Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe
  • Steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück
  • Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur in Höhe der Entfernungspauschale

Umsatzsteuer

  • Vorsteuerabzug bei Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen für Personalabbau
  • Umsätze aus Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin steuerpflichtig
  • Rechnungsberichtigung – Rückwirkung für Vorsteuerabzug?

    Gewerbesteuer

    • Frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie besteht Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers

    Verfahrensrecht

    • Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

    Inflationsausgleichsgesetz

    • Weitere Anhebung der geplanten Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld

    Gesetzgebung

    • Entlastung für Mieter – Faire Aufteilung des CO2-Preises
    • Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023

    Soforthilfen

    • Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt

    September 2022

    Oktober 2022

    November 2022

    Grit Rubel
    Dipl.-Kffr./Steuerberaterin
    Goerzallee 299
    14167 Berlin

    +49 (030) 39 10 51 83
    info@stb-rubel.de

    Montag – Freitag
    8.00 – 16.30 Uhr
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